Steuerstrafverfahren

Ruhe bewahren! Die richtigen Schritte tun!

Wenn Sie Steuererklärungen in der Vergangenheit bewusst nicht richtig abgegeben haben, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Jetzt ist schnelles Handeln nötig. Mit einer Selbstanzeige können Sie das Steuerstrafverfahren vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei. Auch komplizierte Sachverhalte können wir aufarbeiten. Wir ermitteln die tatsächlichen Erträge und Werbungskosten und erstellen die Nacherklärung für Sie.


Unsere Leistungen für Sie:

  • rechtzeitige Selbstanzeige
  • Vertretung ihrer Rechte und Pflichten
  • Beschwerde gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss
  • Widerruf der freiwilligen Herausgabe von Unterlagen

Ihre Vorteile:

  • Vermeidung von Steuerstrafverfahren durch rechtzeitiges und richtiges Handeln
  • Minimierung der Folgen im Steuerstrafverfahren